Keine Inflationsausgleichsprämie für Leiharbeitnehmer

Juli 15, 2025 | Arbeitsrecht

Ein Leiharbeitnehmer erhält nicht ohne weiteres eine Inflationsausgleichsprämie, die im Entleiherbetrieb den dort Beschäftigten gezahlt wird. Das LAG Schleswig-Holstein hat eine entsprechende Entscheidung der Vorinstanz bestätigt. Weder stelle der von der Entleiherin ausgefüllte Fragenbogen der Beklagten eine Equal-pay-Vereinbarung mit deren Arbeitnehmern dar, noch habe die Klägerin die Voraussetzungen für eine Gleichstellung mit den Mitarbeitern der Entleiherin i.S.d. § 8 Abs. 1 Satz 1 AÜG vorgetragen. Auch ein Anspruch aus Tarifvertrag liege im konkreten Fall nicht vor, so das LAG.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Keine Inflationsausgleichsprämie für Leiharbeitnehmer

Ähnliche Beiträge

Baugewerbe begrüßt Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung

(21.11.2025) Am 19.11.2025 haben die EU-Botschafter ihren Standpunkt zur Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) festgelegt. Hierzu Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe: "Die EU-Mitgliedstaaten haben in Brüssel eine...

Nachfrage nach Immobiliendarlehen zieht weiter an

(21.11.2025) Die im Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) zusammengeschlossenen Institute reichten in den ersten drei Quartalen 2025 Immobiliendarlehen im Volumen von 107,3 Mrd. Euro aus - 18,2 % mehr als im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (Q1-Q3 2024: 90,8 Mrd....