Keine Anerkennung einer Corona-Infektion als Dienstunfall für Angehörigen des BND

Juni 30, 2025 | Arbeitsrecht

Die Anerkennung eines Dienstunfalls setzt voraus, dass sich Ort und Zeitpunkt des Unfallereignisses bestimmen und der Dienstausübung zuordnen lassen; dies gilt auch für eine Corona-Infektion. Das hat das BVerwG in Leipzig entschieden und damit die Klage eines Angehörigen des Bundesnachrichtendienstes abgewiesen.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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