Baugewerbe: Anspruch auf Inflationsausgleichsprämie in Zeiten ohne Entgeltanspruch?

Juni 18, 2025 | Arbeitsrecht

In § 2 Abs. 1 des allgemeinverbindlichen Tarifvertrags Inflationsausgleichsprämie für das Baugewerbe wird tatsächliche Arbeitsleistung bzw. tatsächlicher Entgeltbezug nicht zur Voraussetzung gemacht. § 2 Abs. 6 erlaubt keine ratierliche Kürzung für Zeiten, in denen kein Entgeltanspruch besteht.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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