Leitet ein Betriebsratsmitglied dienstliche E‑Mails auf seine private E‑Mail-Adresse weiter, kann es aus dem Betriebsrat ausgeschlossen werden. Im Falle der Eilbedürftigkeit der Bearbeitung muss das Betriebsratsmitglied sich stattdessen an den Arbeitgeber wenden und eine bessere technische Ausstattung beantragen.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Weiterleitung dienstlicher E‑Mails an privaten E‑Mail-Account kann Ausschluss aus Betriebsrat rechtfertigen
