Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit? Kündigung wegen Karnevalsaktionen unwirksam

Apr. 16, 2025 | Arbeitsrecht

Der Arbeitgeber, der einen Arbeitnehmer wegen des Vortäuschens einer Arbeitsunfähigkeit kündigt, muss darlegen und beweisen, dass der Arbeitnehmer unentschuldigt gefehlt hat und die vom Arbeitnehmer behauptete Krankheit nicht vorliegt. Der Besuch einer Karnevalsveranstaltung kurz nach Ende der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit erschüttert nicht den Beweiswert der ärztlich ausgestellten AU.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit? Kündigung wegen Karnevalsaktionen unwirksam

Ähnliche Beiträge

7 ABR 37/24

Betriebsratswahl - Wahlanfechtung - Rechtsschutzinteresse bei Neuwahl des Betriebsrats

Kunstsammlung geerbt: Steuerliche Risiken und Gestaltungsspielräume

Sie haben eine Kunstsammlung geerbt und fragen sich, welche Erbschaftsteuer auf Sie zukommt? Die Antwort ist nicht ganz einfach – allerdings gibt es auch positive Aspekte. Das deutsche Steuerrecht bietet erhebliche Steuererleichterungen, sofern bestimmte...