Bauarbeiter, die auf Baustellen einfache Arbeiten verrichten, einen festen Stundenlohn erhalten und am Markt nicht erkennbar unternehmerisch auftreten, sind regelmäßig abhängig Beschäftigte, für welche die Baufirmen Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten haben. Die Baufirmen aus dem Rhein-Main-Gebiet müssen Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen, entschied das LSG Hessen in drei Fällen.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Einfache Arbeiten auf dem Bau sind keine selbstständige Tätigkeit
