Ein Ex-Fußballprofi kann kein Verletztengeld beanspruchen, wenn er infolge eines als Berufskrankheit anerkannten Meniskusschadens arbeitsunfähig wird, in dieser Zeit aus seiner Physiotherapiepraxis aber unvermindert Einkünfte bezieht.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Kein Verletztengeld für Ex-Fußballprofi bei fortlaufenden Einkünften während der Arbeitsunfähigkeit
