Versetzung: Kein Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats bei Verwendung von Personalfragebögen

Feb. 10, 2025 | Arbeitsrecht

Verwendet der Arbeitgeber im Rahmen eines Auswahlverfahrens Personalfragebogen, Beurteilungsgrundsätze oder Auswahlrichtlinien, denen der Betriebsrat nicht zuvor zugestimmt hat, begründet dies keinen Zustimmungsverweigerungsgrund i.S.v. § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG bei einer beabsichtigten Versetzung.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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