Wer im Homeoffice arbeitet und zur Selbstrettung aus dem Fenster seiner Wohnung springt, nachdem die Akkus seines E-Rollers in Brand geraten sind, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Ein solches Ereignis stellt keinen Arbeitsunfall dar.
Bauhauptgewerbe: Auftragslage stabilisiert sich
(25.08.2026) Die Betriebe des Bauhauptgewerbes mit 20 und mehr Beschäftigten haben laut Statistischem Bundesamt den Juni sowohl beim Umsatz als auch beim Auftragseingang deutlich im Plus abgeschlossen - nach einem sehr volatilen Jahresverlauf. Der Branchenumsatz wuchs...
