(21.10.2025) Der Mitarbeiter der Klägerin, einer Firma aus München, parkte am 06.02.2022 sein Firmenfahrzeug in der Karlsstraße in München am rechten Fahrbahnrand neben einem mobilen Verkehrsschild, welches auf dem angrenzenden Grünstreifen aufgestellt war. Als das Verkehrsschild am 06.02.2022 auf das Firmenfahrzeug der Klägerin stürzte, entstand an diesem ein Sachschaden in Höhe von 3.534,46 Euro.
Quelle: IBR News
Link: Baulogistikdienstleister haftet für umgefallenes Baustellenschild
