Terminhinweis BGH: Pflicht zur Einholung von Vergleichsangeboten vor Beschluss über Beauftragung einer Erhaltungsmaßnahme?

Okt. 17, 2025 | Mietrecht

(17.10.2025) Der unter anderem für das Wohnungseigentumsrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt über die Frage, ob die Wohnungseigentümer vor der Beauftragung von Erhaltungsmaßnahmen verpflichtet sind, mehrere Vergleichsangebote einzuholen und falls ja, unter welchen Umständen hiervon abgesehen werden kann.

Quelle: IBR News
Link: Terminhinweis BGH: Pflicht zur Einholung von Vergleichsangeboten vor Beschluss über Beauftragung einer Erhaltungsmaßnahme?

Ähnliche Beiträge

Bundeseigene Baugesellschaft soll 2027 starten

(16.10.2026) Nach einem Bericht des Stern soll die von Bundesbauministerin Verena Hubertz und Finanzminister Lars Klingbeil geplante Wohnungsbaugesellschaft 2027 starten. Es soll ein schlankes Konstrukt, keine Behörde werden. Geplant sei, dass der Bund 51% der Anteile...