VPB: Bei der Bauabnahme genau hinsehen – mit Expertise

Okt. 13, 2025 | Mietrecht

(13.10.2025) Wer ein Haus neu bauen, ein Eigenheim sanieren oder umbauen lässt, muss am Ende die fertigen Arbeiten offiziell bestätigen. „Dies geschieht im Zuge der Bauabnahme, die einen wichtigen Rechtsakt darstellt“, erläutert Holger Freitag, Vertrauensanwalt des Verbands Privater Bauherren (VPB). „Mit der Bauabnahme gehen alle Gefahren und Risiken auf die Bauherren über – und die Gewährleistungsfrist des Bauunternehmens beginnt.“ Private Bauherren sollten bei der Bauabnahme deshalb sorgfältig prüfen, ob das Bauunternehmen alle Arbeiten sauber und mängelfrei ausgeführt hat – am besten mithilfe eines unabhängigen Sachverständigen. Andernfalls besteht das Risiko, sich viel Ärger und hohe Kosten einzuhandeln.

Quelle: IBR News
Link: VPB: Bei der Bauabnahme genau hinsehen – mit Expertise

Ähnliche Beiträge

Beteiligung des Betriebsrats bei geplanter Umgruppierung

Nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG hat der Arbeitgeber in Betrieben mit regelmäßig mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern den Betriebsrat vor jeder Ein- oder Umgruppierung zu beteiligen. Zur Sicherung dieses Beteiligungsrechts kann der Betriebsrat entsprechend § 101...

Arbeitsunfähig bedeutet nicht zwangsläufig amtsunfähig

Ein arbeitsunfähig erkranktes Betriebsratsmitglied, das seine Bereitschaft zur Teilnahme an einer Betriebsratssitzung nicht gegenüber dem Betriebsratsvorsitzenden anzeigt, darf dieser als verhindert ansehen. Dies ändert sich jedoch, wenn dieses seine Amtsfähigkeit...

Faktischer Verwalter hat dieselben Pflichten wie bestellter Verwalter

(13.03.2026) Handelt jemand als Verwalter einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, obwohl er weder als Verwalter bestellt noch aufgrund eines gültigen Verwaltervertrags zum Handeln als Verwalter verpflichtet ist (sog. faktischer Verwalter), treffen ihn grundsätzlich...