15.000 € Entschädigung für permanente unzulässige Überwachung am Arbeitsplatz

Okt. 1, 2025 | Arbeitsrecht

Eine permanente unzulässige Überwachung nahezu der gesamten Betriebsräume und des Arbeitsplatzes über einen Zeitraum von 22 Monaten – trotz Widerspruchs des betroffenen Arbeitnehmers – stellt eine schwere Verletzung des Persönlichkeitsrechts dar und rechtfertigt die Zuerkennung einer Geldentschädigung i.H.v. 15.000 €.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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