Rechtshängiger Weiterbeschäftigungsantrag oder lediglich Androhung einer Antragstellung?

Sep. 29, 2025 | Arbeitsrecht

Wird ein Weiterbeschäftigungsantrag im Kündigungsschutzprozess mit einer Formulierung wie: „Sollte die Beklagte im Gütetermin nicht zu Protokoll des Gerichtes erklären, dass sie den Kläger weiterbeschäftigen wird, sofern ein der Klage stattgebendes Urteil ergeht, stellen wir folgenden weiteren Antrag…“ kann regelmäßig nicht von einem rechtshängigen Weiterbeschäftigungsantrag ausgegangen werden. Es handelt sich lediglich um die Androhung einer Antragstellung. Dies folgt aus der Auslegung der Ankündigung, die nicht am Wortsinn zu haften hat, sondern an dem in der Erklärung verkörperten Willen.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Rechtshängiger Weiterbeschäftigungsantrag oder lediglich Androhung einer Antragstellung?

Ähnliche Beiträge

Bauhauptgewerbe: Auftragslage stabilisiert sich

(25.08.2026) Die Betriebe des Bauhauptgewerbes mit 20 und mehr Beschäftigten haben laut Statistischem Bundesamt den Juni sowohl beim Umsatz als auch beim Auftragseingang deutlich im Plus abgeschlossen - nach einem sehr volatilen Jahresverlauf. Der Branchenumsatz wuchs...

3 ABB 3/25

Beschlussverfahren - zugelassene Rechtsbeschwerde - Funktionsnachfolge