Kündigung einer leitenden Oberärztin unwirksam

Sep. 22, 2025 | Arbeitsrecht

Die außerordentlichen Kündigungen einer leitenden Oberärztin an der TU München durch den Freistaat Bayern haben das Arbeitsverhältnis der Ärztin nicht rechtswirksam beendet. Der zuständige Personalrat wurde nicht vor Ausspruch der Kündigung angehört.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Kündigung einer leitenden Oberärztin unwirksam

Ähnliche Beiträge

Bauhauptgewerbe: Auftragslage stabilisiert sich

(25.08.2026) Die Betriebe des Bauhauptgewerbes mit 20 und mehr Beschäftigten haben laut Statistischem Bundesamt den Juni sowohl beim Umsatz als auch beim Auftragseingang deutlich im Plus abgeschlossen - nach einem sehr volatilen Jahresverlauf. Der Branchenumsatz wuchs...

3 ABB 3/25

Beschlussverfahren - zugelassene Rechtsbeschwerde - Funktionsnachfolge