Verbrauchertipp: Funktionieren statt frieren: So machen Sie jetzt Ihre Heizung fit für die Heizsaison

Sep. 12, 2025 | Mietrecht

(12.09.2025) Und plötzlich ist Herbst: Während die Sonne tagsüber noch für angenehme Temperaturen sorgt, kündigen die kühleren Morgen- und Abendstunden bereits die Heizsaison an. Es lohnt sich, diesen Zeitpunkt zu nutzen, um die Heizung optimal vorzubereiten. Wer jetzt prüft, ob die Heizungsanlage reibungslos läuft, kann der kalten Jahreszeit mit einem sicheren Gefühl entgegenblicken. „Nichts ist ärgerlicher, als wenn im Winter die Heizung das Zuhause nicht wie gewünscht wärmt“, sagt Markus Lau, Technikexperte beim Deutschen Verband Flüssiggas e.V. (DVFG). „Mit ein paar Handgriffen lassen sich vorab einige der häufigsten Fehlerquellen beseitigen.“

Quelle: IBR News
Link: Verbrauchertipp: Funktionieren statt frieren: So machen Sie jetzt Ihre Heizung fit für die Heizsaison

Ähnliche Beiträge

Beteiligung des Betriebsrats bei geplanter Umgruppierung

Nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG hat der Arbeitgeber in Betrieben mit regelmäßig mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern den Betriebsrat vor jeder Ein- oder Umgruppierung zu beteiligen. Zur Sicherung dieses Beteiligungsrechts kann der Betriebsrat entsprechend § 101...

Arbeitsunfähig bedeutet nicht zwangsläufig amtsunfähig

Ein arbeitsunfähig erkranktes Betriebsratsmitglied, das seine Bereitschaft zur Teilnahme an einer Betriebsratssitzung nicht gegenüber dem Betriebsratsvorsitzenden anzeigt, darf dieser als verhindert ansehen. Dies ändert sich jedoch, wenn dieses seine Amtsfähigkeit...

Faktischer Verwalter hat dieselben Pflichten wie bestellter Verwalter

(13.03.2026) Handelt jemand als Verwalter einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, obwohl er weder als Verwalter bestellt noch aufgrund eines gültigen Verwaltervertrags zum Handeln als Verwalter verpflichtet ist (sog. faktischer Verwalter), treffen ihn grundsätzlich...