Streikteilnahme kann Höhe des Weihnachtsgeldes mindern

Sep. 3, 2025 | Arbeitsrecht

Arbeitgeber sind berechtigt, auch Fehlzeiten von Arbeitnehmern infolge Streikteilnahme anspruchsmindernd bei übertariflichen Sonderzahlungen (hier: Weihnachtsgeld) zu berücksichtigen. Allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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