Mit Ablauf des 31. August 2025 ist der Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Josef Biebl in den Ruhestand getreten. Herr Dr. Biebl war seit dem 1. November 2009 Richter am Bundesarbeitsgericht. Seit Mai 2015 war er stellvertretender Vorsitzender des Fünften Senats. Unter seiner Mitwirkung ergingen Entscheidungen zum Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen für die Klage des Insolvenzverwalters gegen einen Arbeitnehmer des Schuldners auf Rückgewähr verdienten Arbeitsentgelts, zum Mindestlohn für Bereitschaftszeiten ausländischer Betreuungskräfte und für Zeitungszusteller, zu Vergütungsfragen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und zum Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
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