Zeiterfassung: Nicht jeder Betrieb muss Arbeitszeiten erfassen

Nov. 7, 2016 | Arbeitsrecht

Ein Landwirt ist nicht generell verpflichtet, die Arbeitszeiten seiner Arbeitnehmer aufzuzeichnen, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm. Das gilt auch, wenn ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag vorliegt. Allein Betriebe der im Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) genannten Branchen seien zu Aufzeichnungen verpflichtet, teilt das Gericht mit.

Quelle: Arbeitsrecht.de
Link: Zeiterfassung: Nicht jeder Betrieb muss Arbeitszeiten erfassen

Ähnliche Beiträge

Deindustrialisierung der deutschen Bauproduktewirtschaft droht

(05.12.2025) Der Antrag der Länder auf Verschiebung der nationalen Umsetzung der europäischen Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD - Energy Performance of Buildings Directive) bei der Ministerpräsidentenkonferenz stößt auf heftige Kritik der...

Wer vermietetes Objekt kauft, trägt auch das Verwertungsrisiko

(04.12.2025) Das Amtsgericht Mitte hat mit seinem Urteil vom 03.12.2025 die auf eine erneute Verwertungskündigung gestützte Räumungsklage der Vermieterin gegen eine Mieterin des Wohngebäudekomplexes Habersaathstraße 40-48 abgewiesen und die Vermieterin auf die...