Entlassung einer Kommissaranwärterin, die auf privater Feier dienstliche Bekleidungsgegenstände getragen hat

Sep. 15, 2025 | Arbeitsrecht

Eine Kommissaranwärterin, die bei einer privaten Feier (Mottoparty) dienstliche Kleidungsstücke getragen und an einer gespielten Festnahme mitgewirkt hat, darf wegen Zweifeln an ihrer charakterlichen Eignung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf entlassen werden. Das hat das VG Düsseldorf entschieden und den Eilantrag der Anwärterin gegen ihre Entlassung abgelehnt.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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