BGH-Urteil zur Lagerzeit zwischen Erstzulassung und Baujahr beim Gebrauchtwagenkauf

Juli 3, 2016 | Verkehrs- und Schadensrecht

Der Kläger kaufte bei einem Fahrzeughändler einen Gebrauchtwagen mit Erstzulassung 2010 und einem Kilometerstand von rund 38.000 km. Später stellte er fest, dass das Fahrzeug bereits 2008 hergestellt worden war. Die lange Lagerzeit vor der Erstzulassung von über 19 Monaten sei ein Sachmangel. Er verlangt die Rückzahlung des Kaufpreises.

Quelle: Kanzleimarketing Verkehrsrecht
Link: BGH-Urteil zur Lagerzeit zwischen Erstzulassung und Baujahr beim Gebrauchtwagenkauf

Ähnliche Beiträge

Was ist neu im Mai 2026?

Diese Neuregelungen treten in Kraft (04.05.2026) Angesichts der hohen Spritpreise werden Verbraucherinnen und Verbraucher durch die Senkung der Energiesteuer entlastet. Die Krankenhausreform wird für den ländlichen Raum geöffnet. Der Aufbau der...

EuGH-Vorlage zu vergütetem Vaterschaftsurlaub

Das BVerwG hat dem EuGH Fragen zur Vorabentscheidung zu der Frage vorgelegt, ob die Bundesrepublik Deutschland neben den bestehenden Regelungen über Elternzeit und Elterngeld anlässlich der Geburt eines Kindes einen vergüteten Vaterschaftsurlaub gewähren muss.

Baukonjunktur: Krise im Wohnungsbau – Straßenbau schwach

Iran-Krieg dämpft Hoffnung auf Erholung (30.04.2026) Die Stimmung in der baden-württembergischen Bauwirtschaft ist gedämpft: Trotz eines Auftragszuwachses von real 18,7 Prozent in den Monaten Januar und Februar 2026 sind die Zukunftserwartungen in den Bauunternehmen...