(28.07.2025) Manch eine Anwaltskammer nimmt ihre Aufsichtspflicht zu genau. Der AGH Berlin hob nun eine missbilligende Belehrung auf, die ein Anwalt von seiner Kammer für ein verweigertes Empfangsbekenntnis erhalten hatte. Das gehe zu weit, meint der Gerichtshof.
Quelle: IBR News
Link: Empfangsbekenntnis per beA: Anwaltskammer ist kein Gericht