Wenn Beschäftigte länger krank sind, benötigen Arbeitgeber bestimmte Informationen, um die weitere Zahlung des Arbeitsentgelts zu prüfen. Aber wie weit darf der Einblick in den Gesundheitszustand gehen? Wann ist die Verarbeitung von Gesundheitsdaten erlaubt, und welche Grenzen setzt das Datenschutzrecht? Die Landesdatenschutzbeauftragte in NRW (LDI NRW) gibt den Beteiligten nun erstmals eine Hilfestellung an die Hand, aus der sich ergibt, was erlaubt ist und was nicht.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Gesundheitsdaten von Beschäftigten: Was dürfen Arbeitgeber tun und wissen?