(11.07.2025) Oft sind es Details, die über Erfolg oder Scheitern eines Rechtsmittels entscheiden. Das bekam ein Anwalt zu spüren, der seine Berufung mit einem unleserlichen Namenskürzel unterzeichnet hatte. Das reichte dem BGH nicht: Die Urheberschaft müsse zweifelsfrei und ohne zusätzliche Ermittlungen erkennbar sein.
Quelle: IBR News
Link: "Einfache Signatur" im beA: Ein unleserliches Namenskürzel reicht nicht