Wohnungsübergabeprotokoll: Was sollte drinstehen?

(10.06.2025) Ein Übergabeprotokoll für eine Wohnung wird häufig vor dem Auszug eines Mieters, oft aber auch beim Einzug in eine Mietwohnung erstellt. Darin halten beide Seiten den Zustand der Wohnung zum Zeitpunkt der Übergabe fest. Vermerkt werden auch die Zählerdaten für die Abrechnung der Nebenkosten. Das Übergabeprotokoll hilft, Streit zu vermeiden – zum Beispiel um die Frage, ob eine Fliese im Bad schon beim Einzug des Mieters gesprungen war oder ob dieser dafür verantwortlich ist. Es hilft auch, zu klären, ob der alte oder der neue Mieter die hohe Heizungsrechnung bezahlen muss.

Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Wohnungsübergabeprotokoll: Was sollte drinstehen?

Wohnungsübergabeprotokoll: Was sollte drinstehen?

Ähnliche Beiträge

BFH konkretisiert Grundsätze zur Vermietung von Ferienwohnungen

(16.10.2205) Mit Urteil vom 12.08.2025 – IX R 23/24 hat der Bundesfinanzhof (BFH) die Grundsätze für die steuerliche Behandlung der Vermietung von Ferienwohnungen weiter konkretisiert. Quelle: IMR News Mietrecht Link: BFH konkretisiert Grundsätze zur Vermietung von Ferienwohnungen

Behörden in der EU erreichen Ziele des öffentlichen Auftragswesens nur teilweise

(16.10.2025) Fairer Zugang, bessere Preise, mehr Innovation, mehr Nachhaltigkeit, mehr Transparenz und weniger Korruption: Das sind die Ziele der EU-Richtlinien für das öffentliche Auftragswesen aus dem Jahr 2014. Eine von der Kommission veröffentlichte Bewertung zeigt nun, dass diese nur teilweise erreicht wurden. Diese Bewertung ist der erste Schritt zur Überarbeitung der Richtlinien für die Vergabe

Heizperiode gestartet

Rechte und Pflichten in der kalten Jahreszeit (16.10.2025) Spätestens ab 1. Oktober läuft die so genannte Heizperiode. Vermietende müssen die Heizung im Haus in Betrieb nehmen. Nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes (DMB) muss die Heizung so eingestellt sein, dass die Wohnung mindesten 20 bis 22 Grad Celsius warm wird. Diese Mindesttemperaturen gelten für die Zeit