Die beim Bundesnachrichtendienst am 23.4.2024 in dessen Dienststellen im In- und Ausland durchgeführte Wahl zum Gesamtpersonalrat ist ungültig. Das hat das BVerwG in Leipzig entschieden. Die Wahl des Gesamtpersonalrats verstoße aus einer Reihe von Gründen gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlverfahren. So habe etwa der Gesamtwahlvorstand in den betroffenen Dienststellen kein örtliches Wählerverzeichnis ausgelegt.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Wahl des Gesamtpersonalrats beim Bundesnachrichtendienst ungültig