(08.04.2025) Wenn man ein von der Straße abgeschnittenes Grundstück hat, erlaubt das Notwegrecht, das eigene Auto auf das Grundstück zu fahren. Der BGH entschied, dass das Auto dann auch auf dem Grundstück geparkt werden darf.
Quelle: IBR News
Link: "Gefangenes Grundstück": Notwegrecht erlaubt auch das Parken
