Der Gesamtbetriebsrat kann wegen offenkundiger Unzuständigkeit nicht gem. § 100 ArbGG die Einsetzung einer Einigungsstelle hinsichtlich des Inhalts und der Nutzung eines Personalfragebogens durchsetzen, wenn der Fragebogen nach Konzernvorgaben unternehmensübergreifend eingeführt wird. In diesem Fall ist dem Arbeitgeber eine Regelung auf der Unternehmensebene subjektiv unmöglich.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Kompetenzkonflikt zwischen Gesamt- und Konzernbetriebsrat hinsichtlich eines Fragebogens zu Compliance-Maßnahmen
