Prüfpflichten des Bewertungsportals: Unbeschränkte Offenlegung der Identität des Rezensenten kann regelmäßig nicht verlangt werden

Feb. 4, 2025 | Arbeitsrecht

Auch bei einem Arbeitgeberbewertungsportal sind die geschützten Interessen eines Arbeitgebers vorrangig, wenn die Bewertung kein Beschäftigungsverhältnis zugrunde liegt. Bereits eine entsprechende Rüge löst Prüfpflichten des Betreibers aus, zu deren Umfang er sich im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast zu erklären hat. Der Umfang der Prüfpflichten obliegt einer Abwägung im Einzelfall. Die unbeschränkte Offenlegung der Identität des Rezensenten kann regelmäßig aber nicht verlangt werden.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Prüfpflichten des Bewertungsportals: Unbeschränkte Offenlegung der Identität des Rezensenten kann regelmäßig nicht verlangt werden

Ähnliche Beiträge

Anhaltend angespannte Lage bei den Ingenieur- und Architekturbüros

Ergebnisse der diesjährigen bundesweiten Konjunkturbefragung (21.08.2026) Die Ergebnisse der diesjährigen bundesweiten Konjunkturbefragung unter Ingenieur- und Architekturbüros zeichnen weiterhin ein angespanntes Bild der Konjunktur. Bislang zeigen weder die...

Anhaltend angespannte Lage bei den Ingenieur- und Architekturbüros

Ergebnisse der diesjährigen bundesweiten Konjunkturbefragung (21.08.2026) Die Ergebnisse der diesjährigen bundesweiten Konjunkturbefragung unter Ingenieur- und Architekturbüros zeichnen weiterhin ein angespanntes Bild der Konjunktur. Bislang zeigen weder die...

Bauhauptgewerbe: Auftragslage stabilisiert sich

(25.08.2026) Die Betriebe des Bauhauptgewerbes mit 20 und mehr Beschäftigten haben laut Statistischem Bundesamt den Juni sowohl beim Umsatz als auch beim Auftragseingang deutlich im Plus abgeschlossen - nach einem sehr volatilen Jahresverlauf. Der Branchenumsatz wuchs...