Ein privates Unternehmen für Sicherheitsdienstleistungen, das an einem Flughafen mit öffentlich-rechtlich beliehenen Luftsicherheitsassistenten die Passagier- und Gepäckkontrollen durchführt, strebt Betriebsversammlungen während der Arbeitszeit an. Das LAG Düsseldorf hält das für grundsätzlich möglich, hat jedoch wegen der Eigenart des Betriebs eine Reihe von Bedingungen für die Zulässigkeit aufgestellt.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Darf das Sicherheitspersonal Betriebsversammlungen am Flughafen abhalten?
