Das LAG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass es sich bei einem inländischen Stationierungsort einer Fluggesellschaft mit Sitz im europäischen Ausland um eine betriebsratsfähige Organisationseinheit handelt, in der ein Betriebsrat nach den Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes gewählt werden kann.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Betriebsratswahl bei ausländischer Fluggesellschaft: Stationierungsort BER ist eine betriebsratsfähige Organisationseinheit
