Vereinbarungen über die Beteiligung eines Arbeitnehmers an den Kosten einer vom Arbeitgeber finanzierten Ausbildung benachteiligen den Arbeitnehmer nicht generell unangemessen. Dies gilt auch für Klauseln, die eine unbedingte Kostenbeteiligung zum Gegenstand haben.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Kostenbeteiligung bei Pilotenausbildung – Risiko einer wertlosen Teilschulung
