(15.01.2025) Seit dem 06.12.2024 ist das neue schleswig-holsteinische Vergabegesetz (VGSH) in Kraft. Der Absatz zum vergaberechtlichen Mindestlohn wurde darin gestrichen.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Schleswig-holsteinisches Vergabegesetz verzichtet auf Vergabe-Mindestlohn
