(15.01.2025) In Sankt Peter-Ording legte ein Bebauungsplan fest, wie viel Prozent der Neubauten Dauerwohnungen sein sollen und wie viele Ferienwohnungen werden dürfen. Zu Recht, so das OVG Schleswig: Gemeinden dürften die Fremdbeherbergung begrenzen.
Quelle: IBR News
Link: Maximal 70%: Bebauungsplan darf Ferienwohnungen begrenzen
