Zum 1.1.2025 sind einige Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht in Kraft getreten. So sind etwa wichtige Maßnahmen des vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV) in Kraft getreten, die die Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft sowie die Verwaltung entlasten und der Förderung der Digitalisierung sowie der Verwaltungsvereinfachung dienen.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Das ändert sich 2025 im Arbeits- und Sozialrecht – Teil 8: Bürokratieabbau
