Schönheitsreparaturen: Wenn der Vermieter spart, muss der Mieter nicht zahlen

Dez. 19, 2024 | Mietrecht

(19.12.2024) Nach dem Auszug seines Mieters strich ein Vermieter bunte Wände wieder weiß und wollte die Kosten ersetzt haben. Weil er aber selbst über 13 Jahre alle Schönheitsreparaturen ignoriert und nichts an der Wohnung gemacht hatte, muss nun laut AG Hanau auch der Mieter nichts zahlen.

Quelle: IBR News
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