Das ArbG Halle (Saale) hat die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses des Prof. Ghassan Hage bei der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. für wirksam gehalten. Dieser habe in öffentlichen Äußerungen die verfasste Staatlichkeit Israels in Zweifel gezogen und dadurch seine gegenüber dem Max-Planck-Institut bestehenden arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Ordentliche Kündigung der Max-Planck-Gesellschaft beendet Arbeitsverhältnis mit Prof. Ghassan Hage
