Knapp 90% Gewinn einkalkuliert: Einheitspreis spekulativ überhöht und sittenwidrig!

Nov. 7, 2016 | Mietrecht

OLG Celle, Urteil vom 30.07.2015 – 5 U 24/15

Quelle: IBR News Mietrecht
Link: Knapp 90% Gewinn einkalkuliert: Einheitspreis spekulativ überhöht und sittenwidrig!

Ähnliche Beiträge

7 AZR 114/25

(Freigestelltes) Betriebsratsmitglied - Vergütung

Experten üben scharfe Kritik am Gebäudemodernisierungsgesetz

(23.06.2026) Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), mit dem die Bundesregierung das Gebäudeenergiegesetz (Heizungsgesetz) ablösen will, ist bei Sachverständigen auf massive Kritik gestoßen. Die Experten bemängeln vor allem bürokratische Überlastung,...