Sicher durch den Winter (Teil 1): So schützen Sie Ihre Baustelle

Nov. 14, 2024 | Mietrecht

(14.11.2024) Mit den ersten Nachtfrösten hält jetzt der Winter Einzug. Für Bauten, die noch nicht fertiggestellt sind, ist die kalte Jahreszeit jedoch eine echte Herausforderung. Durch Fensteröffnungen, offene Mauerkronen oder ungeschützte Kellerabgänge können Schnee und Regen eindringen und teure Schäden verursachen. Deshalb gibt es mit der DIN ATV 18299 sogar die verbindliche Vorgabe, dass eine Baustelle im Winter zu schützen ist. In der Regel steht die Baufirma dafür in der Verantwortung.

Quelle: IBR News
Link: Sicher durch den Winter (Teil 1): So schützen Sie Ihre Baustelle

Ähnliche Beiträge

8 AZR 76/25

Anspruch auf Zinsen - Rechtsirrtum

4 AZR 135/25

Eingruppierung - Manteltarifvertrag für die Beschäftigten der Mitglieder der Tarifgemeinschaft Allgemeiner Ortskrankenkassen (BAT/AOK-Neu) -Beschäftigte, die im Leistungsbereich Kunden betreuen

4 AZR 165/25

Eingruppierung - Manteltarifvertrag für die Beschäftigten der Mitglieder der Tarifgemeinschaft Allgemeiner Ortskrankenkassen (BAT/AOK-Neu) - Beschäftigte, die im Leistungsbereich Kunden betreuen