Lehrkräfte: Sozialversicherungspflicht immer von Umständen des Einzelfalls abhängig

Nov. 11, 2024 | Arbeitsrecht

Ob Lehrende sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, ist von den konkreten Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig. Es gibt keine gefestigte und langjährige Rechtsprechung, wonach eine lehrende Tätigkeit – insbesondere als Dozent an einer Volkshochschule – bei entsprechender Vereinbarung stets als selbstständig anzusehen wäre.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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