Besteht gegen eine konkurrierende Firma im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens ein Anspruch auf Unterlassung der Abwerbung von Mitarbeitern? Im konkreten Fall verneinte das LG Koblenz diese Frage. Das Abwerben und auch – wie her – das Rückabwerben von Mitarbeitern eines Unternehmers, gleichgültig, ob dieses auf dem Absatzmarkt Mitbewerber ist oder nicht, sei grundsätzlich erlaubt. Die Antragsgegnerin habe mangels gezielter Behinderung der Antragstellerin nicht unlauter gehandelt.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Streit um Abwerbungen von Mitarbeitern
