(17.10.2024) Eine Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften zum Schutz des versicherten Objekts verlangt, ist nach Ansicht des BGH nicht intransparent – auch dann nicht, wenn sie dynamisch auf „fremdes Regelwerk“ verweist.
Quelle: IBR News
Link: AGB: Gebäudeversicherer darf pauschal Einhalten von Sicherheitsvorschriften verlangen
