(11.10.2024) Das Landgericht Berlin II hat eine Wohnungsbaugesellschaft zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 11.000 Euro wegen einer Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verurteilt. Die Vermieterin habe den Mieter wegen seiner Behinderung diskriminiert.
Quelle: IBR News
Link: Vermieterin diskriminiert Mieter und muss 11.000 Euro Entschädigung zahlen
