BVerwG rüffelt Anwältin: Was man unterschreibt, sollte man vorher gelesen haben

Okt. 10, 2024 | Bau- und Architektenrecht

(10.10.2024) Überliest eine Rechtsanwältin, dass in ihrer Berufungsbegründung noch versehentlich Textbausteine des vorangegangenen Zulassungsantrags stehen, kann sie sich nicht mit Hinweis auf die stets sorgfältig arbeitende Angestellte retten. Das BVerwG verweigerte mit deutlichen Worten die Wiedereinsetzung.

Quelle: IBR News
Link: BVerwG rüffelt Anwältin: Was man unterschreibt, sollte man vorher gelesen haben

Ähnliche Beiträge

Neue Richtlinien sollen Vergabeverfahren entschlacken

(31.03.2026) Das Vergaberecht sollte effizienter und einfacher werden. Diese Erwartung richten die Sozialversicherungsträger in Deutschland an die Europäische Kommission. Diese plant, im zweiten Halbjahr 2026 einen Vorschlag für die Überarbeitung der europäischen...

Bundestag beschließt neue Regeln für Sicherheitsbeauftragte

(31.03.2026) Der Deutsche Bundestag hat neue Regelungen für Sicherheitsbeauftragte in Unternehmen beschlossen. Künftig soll ihre Bestellung stärker an der tatsächlichen Gefährdungssituation im Unternehmen ausgerichtet werden. Der Zentralverband des Deutschen...