Anwältin verpasst Termin: Keine Wiedereinsetzung bei falsch geplanter Anfahrt

Okt. 9, 2024 | Bau- und Architektenrecht

(09.10.2024) Eine Anwältin verpasste ihren Termin beim AGH Nordrhein-Westfalen, weil sie die Fahrzeit von ihrer Kanzlei zum Gericht zu knapp kalkulierte, ihren Anwaltsausweis nicht dabei hatte und sich dann auch noch auf dem Weg zum Gerichtssaal verlief. Der AGH monierte ihre völlig unzulängliche Planung und lehnte eine Wiedereinsetzung ab.

Quelle: IBR News
Link: Anwältin verpasst Termin: Keine Wiedereinsetzung bei falsch geplanter Anfahrt

Ähnliche Beiträge

Neue Richtlinien sollen Vergabeverfahren entschlacken

(31.03.2026) Das Vergaberecht sollte effizienter und einfacher werden. Diese Erwartung richten die Sozialversicherungsträger in Deutschland an die Europäische Kommission. Diese plant, im zweiten Halbjahr 2026 einen Vorschlag für die Überarbeitung der europäischen...

Bundestag beschließt neue Regeln für Sicherheitsbeauftragte

(31.03.2026) Der Deutsche Bundestag hat neue Regelungen für Sicherheitsbeauftragte in Unternehmen beschlossen. Künftig soll ihre Bestellung stärker an der tatsächlichen Gefährdungssituation im Unternehmen ausgerichtet werden. Der Zentralverband des Deutschen...