Auch wenn er nur von einem Eigentümer genutzt wird
(01.10.2024) Der Schornstein eines Gebäudes steht in aller Regel zwingend im Gemeinschaftseigentum. Das gilt nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS sogar dann, wenn er nur von einem einzigen Wohnungseigentümer genutzt wird.
Quelle: IBR News
Link: Schornstein gehört allen
