Solarstrom für Mieter: Vermieter darf Vorsteuer abziehen

Sep. 30, 2024 | Mietrecht

(30.09.2024) Ver­sorgt der Ver­mie­ter den Mie­ter über eine Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge mit selbst er­zeug­tem Strom, han­delt es sich um eine selbst­stän­di­ge steu­er­pflich­ti­ge Leis­tung, für die Um­satz­steu­er an­fällt. Ein wich­ti­ger Fak­tor war für den BFH, dass der Mie­ter kraft Ge­setz den Strom­an­bie­ter frei wäh­len darf.

Quelle: IBR News
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