Bestimmung der gewerkschaftlichen Mehrheitsverhältnisse im Betrieb bei einer aufzulösenden Tarifkollision

Sep. 16, 2024 | Arbeitsrecht

Die gewerkschaftlichen Mehrheitsverhältnisse im Betrieb bei einer nach § 4a Abs. 2 Satz 2 TVG aufzulösenden Tarifkollision sind jeweils zu dem Zeitpunkt zu bestimmen, in dem der letzte kollidierende Tarifvertrag schriftlich abgeschlossen wurde. Auf das Datum eines rückwirkenden Inkrafttretens kommt es nicht an.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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