Die Verwendung eines falschen Firmenstempels macht eine Kündigung nicht unwirksam. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Aussteller der Kündigung über die Kopfzeile und auch das Unterschriftenfeld erkennbar ist.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Wirksame Kündigung trotz Verwendung eines falschen Firmenstempels
