Wirksame Kündigung trotz Verwendung eines falschen Firmenstempels

Aug. 30, 2024 | Arbeitsrecht

Die Verwendung eines falschen Firmenstempels macht eine Kündigung nicht unwirksam. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Aussteller der Kündigung über die Kopfzeile und auch das Unterschriftenfeld erkennbar ist.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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