(30.07.2024) Wer sein elektrisches Auto an einer Gemeinschaftssteckdose auflädt, liefert damit nicht unbedingt einen fristlosen Kündigungsgrund. Das AG Leverkusen wies eine Räumungsklage bei einem Schaden von unter 50 Euro ab, weil der Mieter den Hausfrieden wiederhergestellt hatte.
Quelle: IBR News
Link: Autoladen über den Hausstrom: Kündigungsgrund?
